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Partnerschaftssegnung |
[Letzte Aktualisierung: 30.04.2002] |
Im August 2001 veröffentlichte das "Leitende Geistliche Amt" (LGA) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ein Votum u.a. zur gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. In den folgenden Monaten, vor der Synode der EKHN im Dezember 2001, kam es zu lebhaften Diskussionen dazu. In dieser Diskussion hat auch der "Schwullesbische Pfarrkonvent" in der EKHN Stellung genommen
Stellungnahme des Konvents der lesbischen Pfarrerinnen und schwulen Pfarrer in der EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) zum Votum des LGA (Leitendes Geistliches Amt) zur Frage der gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sowie zu den Reaktionen aus Gemeinden und Dekanaten.
Wir begrüßen ausdrücklich das Votum des LGA die Begründung der Lebenspartnerschaft eines lesbischen oder schwulen Paares mit einem Segnungsgottesdienst zu feiern. Damit setzt das LGA ein Zeichen zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller Menschen, an der die Kirchen mitschuldig sind.
Das LGA macht mit seinem Votum deutlich, dass die sexuelle Ausrichtung von Menschen nicht im Geringsten ein Urteil über die Qualität ihrer Partnerschaften darstellt. Es würdigt hingegen homosexuelle Partnerschaften als das, was sie sind: Beziehungen, die zum Zweck der Lebensgestaltung aus Liebe und Verantwortung füreinander geschlossen werden.
Die negativen Rückmeldungen an das LGA zeigen hingegen, wie viel Gesprächsbedarf noch hinsichtlich der Wahrnehmung von Homosexuellen in unseren Gemeinden besteht. Es verwundert nicht, dass viele Lesben und Schwulen aus ihren Gemeinden fliehen oder aus der Kirche austreten, wo Homosexualität immer noch als etwas Krankhaftes, Widernatürliches und Sündiges behandelt wird. Uns erschreckt der zutiefst diskriminierende Sprachgebrauch einzelner Stellungnahmen, ganz besonders dann, wenn wir Homosexuellen zu Objekten einer Zwangstherapie gemacht werden sollen, deren Ergebnis von vornherein feststeht: «Heilung». Die humanwissenschaftliche Forschung geht dagegen wie die Weltgesundheitsorganisation von einer nicht umkehrbaren Genese von Homosexualität aus. Daraus leitet sich auch das Menschenrecht auf Homosexualität als gleichwertige Ausprägung menschlicher Sexualität ab.
Einige Stellungnahmen lassen einen völlig unreflektierten Umgang mit aus dem Zusammenhang gerissenen Bibelstellen erkennen. Dieser Bibelgebrauch erinnert wie die gesamte Debatte an Diskussionen der sechziger Jahre zur Einführung der Frauenordination. Aus reformatorischer Perspektive muss man hingegen festhalten: Als hetero- wie homosexuelle Menschen sind wir «SünderInnen und Gerechte zugleich» (M. Luther). Die homosexuelle Lebensform macht Menschen genausowenig zu SünderInnen wie die heterosexuelle. Die Möglichkeit des Schuldigwerdens, z.B. durch Lieblosigkeit, betrifft uns alle, weil wir - egal ob Hetero oder Homo - fehlbare Menschen sind.
Viele Stellungnahmen setzen voraus, dass die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. der Segnung von Homosexuellen die Abwertung oder Schwächung von Ehe und Familie zur Folge haben. Doch die Krise von Ehe und Familie und ihr gesellschaftlicher Bedeutungsverlust haben andere Ursachen. Zugespitzt: wieso sollte sich ein heterosexuelles Paar von Heirat und Trauung abschrecken lassen, wenn auch Lesben und Schwule eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen können und dies vor Gott deutlich machen wollen?
Der Ehe kommt in den Rückmeldungen an vielen Stellen eine geradezu sakramentale Bedeutung zu, die sie evangelischerseits nicht hat. Luthers Votum von der Ehe als «weltlich Ding» lässt uns hingegen nüchtern auf Ehe und Familie blicken. Beide Institutionen genießen keine besondere religiöse Würde, sondern sind ein Schutzrahmen für das Zusammenleben von Mann und Frau und deren Kinder. Wie Familien unter den gegenwärtigen sozioökonomischen Rahmenbedingungen gestärkt werden können, ist ein wichtiges und aktuelles Thema, das jedoch strikt von der Thematik der Segnung Homosexueller zu trennen ist.
Einige Stellungnahmen gehen von der Ehe als Schöpfungsordnung Gottes aus, neben der es keine Schöpfungsvariante in der Form von Homosexualität geben könne. Dies entspricht jedoch nicht dem exegetischen Befund. Denn beide Schöpfungsberichte handeln nicht von der Stiftung der Ehe, sondern begründen, wie Gott den Menschen zweigeschlechtlich und als soziales Wesen geschaffen hat.
Jesu Stellungnahme zur Ehescheidung (Mt.19) kann nicht als Begründung und Einsetzung von Ehe herhalten. Denn hier geht es um die soziale Aufwertung der Frau angesichts von Missständen zur Zeit Jesu. Jesus vertrat daneben auch eine familienkritische Haltung. Jeder Rede von der Ehe als Schöpfungsordnung muss man zumindest Jesu Äußerungen über seine «wahren Verwandten» entgegenstellen: Denn wer den Willen tut meines Vaters im Himmel, der ist mir Bruder und Schwester und Mutter (Mt 12,50). Jesu Leben mit seinen JüngerInnen zeigt vielmehr, dass es neben Ehe und Familie schon immer auch andere Wege des Zusammenlebens gegeben hat Glaube und Lebenspraxis miteinander zu verbinden. Ein Monopol der heterosexuellen Ehe als einziger Weg christlicher Lebensführung ist mit Jesus nicht zu begründen.
Das LGA macht mit seinem mutigen Votum hingegen deutlich, dass es die gegenseitige Verantwortung von schwulen und lesbischen PartnerInnen stärken will. Damit setzt es auch ein Signal zur stärkeren Akzeptanz solcher Lebenspartnerschaften in der Öffentlichkeit.
Die Möglichkeit eines Segnungsgottesdienstes verweist darauf, dass das Gelingen von Ehe und Partnerschaft nie allein in unserer Hand liegt. Weder Eheleute noch zwei Männer oder zwei Frauen, die ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, haben die Garantie, dass ihr gemeinsames Leben gelingt. Deshalb macht es Sinn, dafür um Gottes Segen zu bitten. Der Akzent liegt hier auf der Bitte, da weder einzelne Personen noch die Kirche als Ganze über Gottes Segen verfügen.
Wo die evangelische Kirche hingegen Gottes Segen Menschen in homosexuellen Partnerschaften vorenthält, macht sie sich aufs Neue schuldig. Denn damit degradiert sie Lesben und Schwule zu beziehungsunfähigen Wesen und zu Menschen zweiter Klasse. Gottes Segen wie seine bedingungslose Liebe gelten hingegen allen Menschen.