Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Beschluss zu «Lebenspartnerschaft»
Bei ihrer Mitgliederversammlung im März 1998 hat die HuK zum Thema
«Lebenspartnerschaft» den folgenden Beschluss gefasst:
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Menschen entscheiden sich, in vielfältigen Beziehungsformen zu leben.
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Die ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) begrüßt
diese Vielfalt der Lebensgestaltung als Ausdruck menschlicher Freiheit.
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Eine dieser Formen ist die lebenslange Partnerschaft zweier Menschen.
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Die Rechtsordnung stellt heterosexuellen Paaren dafür die Ehe als
Rechtsinstitut zur Verfügung.
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Gleichgeschlechtlichen Paaren ist ein vergleichbares Institut nicht eröffnet.
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Damit wird nach Meinung der HuK Artikel 3 GG (Gleichbehandlung) verletzt.
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Von daher fördert und unterstützt die HuK Initiativen und Bestrebungen,
die die Gleichbehandlung in diesem Bereich verwirklichen wollen.
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Gleichzeitig befürwortet die HuK auch Initiativen, die sich mit der
rechtlichen Ausgestaltung anderer Lebensformen befassen.
Der obige Beschluss nimmt bewusst nur zu den rechtlichen Aspekten einer Partnerschaft
zwischen Schwulen oder Lesben Stellung. Zum Thema der kirchlichen Segnung für eine
solche Partnerschaft, nach dem natürlich gerade die HuK immer wieder gefragt wird,
gibt es eine
Entschließung der Mitgliederversammlung 1996.