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Partnerschaftssegnung |
[Letzte Aktualisierung: 30.04.2002] |
Der folgende Text stammt nicht von der HuK; er ist der Wochenzeitung Unsere Kirche entnommen. Wir geben ihn hier wieder, weil er sich bemüht, die derzeitigen offiziellen Stellungnahmen der verschiedenen evangelischen Landeskirchen zum Thema Segnung / gottesdienstliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Paaren zusammenzustellen.
Zu beachten ist allerdings die Quelle des Artikels: Mindestens zum Teil beruht er offenbar auf Text, den IDEAS zusammengestellt hat. IDEAS ist eine Nachrichtenagentur, die evangelikalen Kreisen nahesteht. Es ist also naheliegend, dass der Artikel eine Tendenz zeigt Die Kirchen widerstehen dem Ansinnen, homosexuelle Partnerschaften zu segnen Das würde erklären, dass es einerseits heißt Segnungshandlungen im Gottesdienst... bisher nur in der Nordelbischen Kirche offiziell zugelassen, wo doch gleich im nächsten Absatz über einen Synodenbeschluss der Rheinischen Kirche berichtet wird, der eine gottesdienstliche Begleitung homosexueller Partnerschaften ausdrücklich zulässt. Ist denn das eine so verschieden vom anderen?
Gar nicht erwähnt wird in dem Artikel der Weg, den, wie man hört, viele Pfarrer, Pfarrerinnen und Gemeinden gehen: Auch ohne offizielle Beschlüsse von Kirchenleitungen und Synoden Paaren, die anfragen, eine Segnung, eine gottesdienstliche Begleitung in irgendeiner Form nicht zu verweigern. Beispiele für solches selbständiges Handeln gibt es ja schon seit Luthers Zeiten.
Original in http://www.unsere-kirche.de/artikel/akt.php4?f=0436
Wird es in Zukunft gottesdienstliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften geben? Eine Bestandsaufnahme aus den evangelischen Landeskirchen
WETZLAR - Die weitgehende gesetzliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe wird nicht zwangsläufig zur Einführung einer trauungsähnlichen Handlung in den evangelischen Kirchen führen.
Die meisten Landeskirchen stehen einer Segnung im Gottesdienst zurückhaltend gegenüber. Einig ist man sich, dass Homosexuelle Anspruch auf seelsorgerlidie Begleitung haben. Umstritten ist jedoch, ob die Kirchen gleichgeschlechtliche Partnerschaften segnen dürfen.
Einen solchen Schritt befürwortet das Leitende Geistliche Amt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Das Gremium bereitet eine Liturgie für Segensfeiern vor. Voraussetzung für die Einführung ist eine Zustimmung der Synode.
Entsprechende Segenshandlungen im Gottesdienst sind bisher nur in der Nordelbischen Kirche offiziell zugelassen. Von dieser Möglichkeit machten jährlich etwa zehn Paare Gebrauch, so Pressesprecher Ocke H. Peters.
In den Gemeinden der rheinischen Kirche ist seit Januar 2000 eine gottesdienstliche Begleitung homosexueller Partnerschaften möglich. Bedingung ist die Zustimmung des Presbyteriums. Eine trauungsähnliche Segnung sei aber nicht zulässig.
In der mit 3,2 Millionen Mitgliedern größten Landeskirche - der hannoverschen - sind Segnungen homosexueller Paare nicht möglich und auch nicht geplant.
Zu den entschiedensten Kritikern einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zählt der schaumburg-lippische Landesbischof Jürgen Johannesdotter (Bückeburg). Eine solche Handlung ist aus seiner Sicht biblisch nicht zu begründen. Sie müsse nach außen wie ein "Parallelritual zur Trauung" erscheinen.
In der oldenburgischen Kirche sei "eine Segnung homosexueller Paare weder kirchenrechtlich noch liturgisch möglich. Die seelsorgerliche Begleitung ist selbstverständlich", heißt es in einer Stellungnahme.
Die bayerische Landessynode hatte bereits 1993 eine gottesdienstliche Segenshandlung abgelehnt. Pfarrer können homosexuelle Paare aber privat segnen.
Die Synode der benachbarten württembergischen Landeskirche hatte 1995 beschlossen, daß eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist. Im Blick auf das Lebenspartnerschaftsgesetz erklärte die Landeskirche, sie bleibe bei der Ansicht, dass der Unterschied zwischen Ehe und Familie auf der einen Seite und einer gesetzlich eingetragenen Lebenspartnerschaft gewahrt bleiben muss.
Für den pfälzischen Kirchenpräsidenten Eberhard Cherdron steht eine Trauung homosexueller Paare nicht zur Debatte. Die Kirchenleitung werde "mit Sicherheit" keinen Entwurf für eine solche Segenshandlung vorlegen.
In der westfälischen Kirche hat sich der Theologische Ausschuss der Synode mit der Frage beschäftigt, aber keinen gemeinsamen Standpunkt erreicht. Das Thema wird mit großer Wahrscheinlichkeit auf der Tagesordnung der Herbstsynode stehen.
Keine Entscheidung gibt es bisher auch in Kurhessen-Waldeck. Im September wird die Kirchenleitung über die Frage der Segnung beraten.
Nach Ansicht des Leiters der Lippischen Landeskirche, Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier (Detmold), muss "jede Gestalt des Segenszuspruchs" vermieden werden, "die auch nur von Ferne mit einer Trauung verwechselt werden kann".
Bei der Evangelisch-reformierten Kirche stand das Thema noch nicht auf der Tagesordnung. Dies sei bisher nicht notwendig gewesen, da es bisher keine Anfragen für entsprechende Segnungen gegeben habe, so Pressesprecher Jann Schmidt (Leer).
In den östlichen Landeskirchen spielt die Frage der Segnungen homosexueller Paare bisher eine untergeordnete Rolle. "Das Thema ist für uns zurzeit nicht das brennendste", so die Pressesprecherin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, Carmen Jäger (Eisenach).
In der sächsischen Kirche sei eine Segenshandlung für homosexuelle Paare nicht angedacht, so Pressesprecher Matthias Oelke. Oberkirchenrat Manfred Seifert von der Evangelischen Landeskirche Anhalts glaubt nicht, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz "die Kirche in Zugzwang bringt". Die Meinungsbildung sei längst noch nicht abgeschlossen.
In der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das Konsistorium 1996 festgestellt, dass eine "trauungsähnliche Handlung" nicht zu verantworten sei. Eine endgültige Stellungnahme liegt aber noch nicht vor. Die Kirchenleitung wird darüber Mitte September beraten.
Gegen die Einführung einer Segenshandlung ist der Bischof der schlesischen Oberlausitz, Klaus Wollenweber (Görlitz). Er sage dazu ein "klares Nein". idea/epd
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