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Pressemitteilung (13.01.2000) |
[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ] |
Mit großer Freude hat die ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche
(HuK) e.V. die Annahme der Entscheidungsanträge zur gottesdienstlichen
Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare aufgenommen. Damit wird der langjährige
Diskussionsprozeß zu einem erfreulichen Ende gebracht und die Segnung von
lesbischen und schwulen Paaren in öffentlichen Gottesdiensten der Gemeinden
ermöglicht.
Die HuK sieht in der Entscheidung der Synode
(der
offizielle Beschlusstext
ist auf einer Web-Seite in unserer Sammlung wichtiger Texte veröffentlicht)
ein Zeichen, welches die
Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) für die Gleichbehandlung von Lesben und
Schwulen setzt. Gemeinsam mit dem Konvent schwuler Pfarrer und lesbischer
Pfarrerinnen der EKiR begrüßt die HuK die Möglichkeit zur gottesdienstlichen
Begleitung auch in den Gemeindegottesdiensten.
Nachdem im vergangenen Jahr eine Entscheidung vertagt, gleichzeitig aber ein klarer Prüfauftrag erteilt wurde, konnte bei der diesjährigen Synode endlich der lange Jahre dauernde Diskussionsvorgang zu einem guten Ende gebracht werden. Der Beschlußantrag zur gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare wurde mit erfreulich deutlicher Mehrheit angenommen. Diese Feier kann nun in Gemeindegottesdiensten stattfinden, liturgische Modelle dazu sind noch in Beratung.
Die Forderung der HuK, landeskirchlich einheitlich das Recht auf eine gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen, fand keine Mehrheit. Mit dem Beschluß betont die Synode die Zuständigkeit des jeweiligen Presbyteriums für liturgische Entscheidungen. Der gefundene Kompromiss verwirklicht das in einer Volkskirche Machbare. erklärt dazu Dr. Ben Khumalo, Vorstandsmitglied der HuK und Pfarrer im Ruhestand.
Nach der Entscheidung wird erwartet, dass nun in zahlreichen Gemeinden lesbische und schwule Paare ihr Zusammenleben öffentlich segnen lassen werden. Bisher war nur inoffiziell eine Segnung innerhalb einer Feier im privaten Rahmen möglich. Durch die gottesdienstliche Begleitung in den Gemeindegottesdiensten werden die Chancen gewahrt, aus dem offenen Auftreten von Lesben und Schwulen zu lernen. Auch wird einzig durch diese Möglichkeit zur öffentlichen Feier die bereits 1995 von der Synode geforderte vorbehaltlose Annahme weitestgehend umgesetzt.
Durch diese Beschlussfassung hat die Landessynode das Vertrauen in eine zukunftsfähige Kirche gestärkt! kommentierte Dr. Khumalo die Abstimmung. Nach der Vertagung bei der letzten Synode hatten mehrere Schwule und Lesben enttäuscht ihre Kirche verlassen.
Die HuK erwartet, dass weitere Landeskirchen dem Beispiel der Evangelischen Kirche im Rheinland folgen werden. Ebenso erwartet sie von dem Synodenbeschluß Auswirkungen auf die derzeitige politische Diskussion um die gesetzliche Regelung der Eintragung von gleichgeschlechtlichen Paaren.
Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Ben Khumalo, Alte Ziegelei 4, 26197 Huntlosen
Tel. (04487) 750285
Email:
evkipo@huk.org
und
Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email:
presse@huk.org