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  Pressemitteilung (26.03.2000)  

[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (26.03.2000)

Entschädigung homosexueller Opfer des NS-Regimes überfällig

Zeichen der Würde homosexueller Menschen
Erinnerungsstätten bewahren

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche hält die Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des nationalsozialistischen Regimes für überfällig. Sie unterstützt die Forderung an die Bundesregierung, die für eine Entschädigung erforderlichen Schritte schnellstens umzusetzen.

Damit einher gehen muß die Einstufung der von 1935 bis 1969 gültigen, verschärften Form der §§175 und 175a als nationalsozialistisches Unrecht und eine Entschuldigung für die danach ausgesprochenen Urteile. Dies sei das mindeste, um den verurteilten Schwulen eine Wiedergutmachung zukommen zu lassen. Eine Entschuldigung des Bundestages wäre ein Zeichen für die Akzeptanz der Würde homosexueller Menschen und ein klares Signal gegen Diskriminierung von Minderheiten in der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit der Rehabilitierung der homosexuellen Opfer erinnert die HuK an das frühe KZ Lichtenburg, welches als Gedenkstätte auch für die schwulen Häftlinge erhalten bleiben muß.

Die am 24.03.00 im Bundestag eingebrachten Anträge von Grünen, PDS und SPD zur Rehabilitierung und Entschädigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus werden von der HuK inhaltlich uneingeschränkt unterstützt. Sowohl die im Dritten Reich erfolgte Verfolgung besonders von Schwulen und die Zerschlagung der 1933 bestehenden Organisationen der Homosexuellenbewegung als auch die Beibehaltung der von den Nazis verschärften §§175 und 175a bis 1969 und die damit weiterhin erfolgte Unterdrückung homosexueller Menschen muß endlich öffentlich als Unrecht benannt werden. Den Opfern ist eine angemessene Wiedergutmachung zuzusprechen.

Weiterhin ist eine kollektive Wiedergutmachung erforderlich. Dazu zählt vor allem auch eine Entschädigung für das Stiftungskapital des Institutes für Sexualwissenschaften, welches 1933 zerschlagen wurde. Hier ist besonders Berlin gefordert, da es als Rechtsnachfolger Nutznießer des Stiftungskapitals geworden ist, z.B. dem Grundstück, auf dem die "Schwangere Auster" steht.

Die als frühes KZ genutzte Lichtenburg in Prittin, Sachsen-Anhalt wurde in der DDR als Gedenkstätte für politische Häftlinge gepflegt. Die HuK setzt sich dafür ein, in die bestehende Ausstellung auch die anderen Häftlingsgruppen einzubeziehen, insbesondere die der Häftlinge mit dem Rosa Winkel. Derzeit steht der Fortbestand dieser einzigartigen Gedenkstätte in Frage. Daher fordert die HuK die Bundesregierung ebenso wie den Bundestag und die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf, sich für den uneingeschränkten Erhalt der Lichtenburg als Mahnmal gegen die nationalsozialistische Gewalt einzusetzen. Dazu ist es notwendig, die überregionale Bedeutung der Lichtenburg zu würdigen und sie aus der regionalen Zuständigkeit des Landkreises Wittenberge in die Zuständigkeit des Landes zu überführen. Auch dies ist ein Teil der gegenüber den homosexuellen Opfern erforderlichen Wiedergutmachung.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email: presse@huk.org