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  Pressemitteilung (27.06.2000)  

[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (27.06.2000)

Kritik von Bischof Lehmann an Lebenspartnerschaftsgesetz überzogen

Familienrechte werden nicht geschmälert
Gesetzentwurf ist notwendiger Schritt zur Gleichberechtigung

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. weist die Kritik von Bischof Lehmann am Gesetzesentwurf für Eingetragene Lebenspartnerschaften als ungerechtfertigt zurück.
Die Stellung von Ehe und Familie wird durch das geplante Gesetz in keiner Weise angetastet. Stattdessen erfahren Partnerschaften, die die gleichen Werte betonen wie Ehepartner, die ihnen zustehende Anerkennung. Lesben und Schwule übernehmen schon heute in dauerhaften Partnerschaften Verantwortung füreinander. Dies auch staatlich anzuerkennen ist ein überfälliger Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung und zum Abbau von Diskriminierung.

Mit dem in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurf für ein Gesetz über Eingetragene Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erfüllt die Bundesregierung eine lange überfälliges Wahlversprechen: Der Abbau von ungerechtfertigter Benachteiligung von Lesben und Schwulen sollte vorangebracht werden.
Nach langjähriger Diskussion ist dies mit dem umfassenden Gesetzesentwurf gelungen. Vielfältige Rechte und Pflichten werden den gleichgeschlechtlichen Paaren eingeräumt, die bereit sind, ihre Beziehung registrieren zu lassen. Konsequent zu Ende gedacht werden dabei auch die Folgen einer standesamtlichen Eintragung: Wenn sich zwei Menschen zueinandergehörig fühlen, soll dies durch einen gemeinsamen Namen ausgedrückt werden können und auch für die Verwandschaft gültig sein. Die Verpflichtung, füreinander einzustehen, auch über die Partnerschaft hinaus, wird ebenso für diese Paare gelten.

Was für Mann und Frau gilt, muß dabei auch für Mann und Mann oder Frau und Frau gelten. Entsprechend hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf auch viele Rechte und Pflichten der Bürgerlichen Ehe auf das neue Rechtsinstitut der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" übertragen - aber gleichzeitig auch die Grenze gewahrt. So beim Adoptionsrecht und beim Steuerrecht, da kein "Ehegattensplitting" ermöglicht wird.

Was auch für den größten Teil der Katholiken - so ist der Zuspruch zu den Aktivitäten der HuK beim Katholikentag zu werten - nicht mehr nachzuvollziehen ist, bleibt für den Vorsitzenden der Bischofskonferenz weiter die Richtschnur. Für ihn bedeutet die Öffnung von Rechten auch für gleichgeschlechtliche Paare die Ausschlachtung des Ehe- und Familienrechts. Seine irrationale Angst, "die Bedeutung von Ehe und Familie" werde "völlig ausgehöhlt", entspricht nicht der Intention des Gesetzesentwurfes und wird auch nicht Folge seiner Verabschiedung sein.

Die Äußerungen von Bischof Lehmann lassen sich im Kontext der scharfen Proteste und der massiven politischen Einflußnahme sehen, mit denen der Vatikan gegen ein für Anfang Juli in Rom geplantes weltweites Treffen von Lesben und Schwulen zum "World Gay Pride" vorgeht.
Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen soll aufrecht erhalten und ihre Lebensformen verteufelt werden.
Doch mit dieser Auffassung wird sich die römisch-katholische Kirche noch weiter von ihrer Absicht entfernen, allumfassende Kirche zu sein. Sie untergräbt selbst ihre Glaubwürdigkeit.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email: presse@huk.org