|
Pressemitteilung zur BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2001 |
[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ] |
Als einen Etappensieg auf dem Weg zur gesetzlichen Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Menschen wertet die HuK die Abweisung des Antrages auf Einstweilige Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz. Mit dem Scheitern der Klage der Länder Bayern und Sachsen auch in der Hauptsache sei zu rechnen, wertet Stephan Weitzel, Vorstandsmitglied der HuK, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, da die Karlsruher Richter schon in der Vergangenheit einen Regelungsbedarf festgestellt und eine politische Lösung gefordert haben. Die HuK verurteilt den Versuch der bayerischen Landesregierung sowie der Unionsparteien, das Bundesverfassungsgericht für ihre politischen Absichten zu instrumentalisieren. Die Verweigerungshaltung im Vermittlungsausschuß verhindert eine Lösung auf dem parlamentarischen Weg.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Landes Bayerns auf eine Einstweilige Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz zurückgewiesen. Damit wird zwar die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweggenommen, aber die in der Klage angeführten Argumenten erfordeten bereits eine weitgehende Auseinandersetzung. Somit kann von einer erkennbaren Tendenz gesprochen werden, die Verfassungsmäßigeit des Gesetzes zu bestätigen. Homosexuellen Menschen wird damit erstmals eine staatliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaften entgegengebracht, die bereits vor Jahren durch das Bundesverfassungsgericht empfohlen wurde.
Mit dem Scheitern vor dem BVerfG wird der Versuch Bayerns niedergeschlagen, das Gericht für seine politischen Ziele zu instrumentalisieren. Die Absicht, den parlamentarischen Weg zu boykottieren und die Entscheidungsgewalt an die höchsten Richter abzuschieben, wird von der HuK als zutiefst undemokratisch verurteilt. Die HuK fordert die Unionsparteien auf, den parlamentarischen Weg zu achten und sich nun endlich an den Gesprächen des Vermittlungsausschusses konstruktiv zu beteiligen. Auch die Unionspolitiker können sich nicht weiter dem gesellschaftlichen Wandel verschließen, urteilt Stephan Weitzel. Ebenso wie die Kirchen werden sie sich an der Diskussion beteiligen müssen oder sie werden weiter ihre Glaubwürdigkeit verlieren.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email:
presse@huk.org