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  Pressemitteilung (06.12.2002)  
Stellungnahme zum EKHN-Beschluss

[Letzte Aktualisierung: 19.12.2002]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (06.12.2002)
zum Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau

«Meilenstein, aber auch Herausforderung und Verpflichtung!»

Schwule und Lesben begrüßen Synodalbeschluss

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. begrüßt den Beschluss der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vom 04. Dezember 2002, die für schwule und lesbische Paare die Möglichkeit einer kirchlichen Segenshandlung eröffnet.

Beeindruckt sind wir davon, mit welcher Gründlichkeit, Sorgfalt und Ausdauer die Auseinandersetzungen und die Entscheidungsfindung auf vielen Ebenen geführt wurden.

Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht worden und wird hoffentlich auch jenen evangelischen Landeskirchen als Orientierung dienen, die die Entscheidung über den angemessenen kirchlichen Umgang mit homosexuellen Partnerschaften noch vor sich haben.

Allerdings wird der gefasste Beschluss auch Herausforderung und Verpflichtung bleiben, solange nicht auch im Arbeits- und Dienstrecht Regelungen getroffen werden, die die noch bestehende Benachteiligung von Schwulen und Lesben beenden.

Unsere Stellungnahme im einzelnen:

1
Zu wenig zu spät?

Prophetisches Handeln? Fehlanzeige.
Halbe Sache!

Es steht nicht nur die Regelung gottesdienstlicher Fragen an, wenn es darum geht, die Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben in der Kirche zu beenden. Fragen, die den Pfarrdienst und andere kirchliche Dienste, Besoldung und Versorgung und gemeinsames Wohnen lesbischer und schwuler Paare betreffen, bedürfen ebenso einer Regelung.

Bemerkenswerterweise schweigt der Beschluss über alle Regelungen im arbeits- und dienstrechtlichen Bereich. Vermutlich klammert der Beschluss diesen Fragenkomplex deswegen aus, weil er das Ergebnis des staatlichen Gesetzgebungsverfahrens abwarten will. Schade! Eine Chance wird vertan: Eine zukunftsweisende Kirche hätte den Weg zur `Gemeinschaft befreiter und aufrechtgehender Kinder Gottes´ überzeugender ebnen können, wenn sie Mut zu zeichenhaftem, prophetischem Handeln an den Tag gelegt hätte. Das reformatorische Erbe legt nahe, vorausblickend Zeichen zu setzen.

Im gesamtkirchlichen Vergleich stellt der Beschluss der EKHN-Synode allerdings einen positiven Schritt zu mehrmals angemahntem, geschwisterlichem Umgang der Christinnen und Christen untereinander nach dem Vorbilde des Liebesgebotes Christi («Liebet einander!») dar. Viele Gemeinden und Leitungsgremien innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben die hier erzielte Ent­scheidungsfindung noch vor sich. Es ist zwar wenig, was nun geregelt wurde, hat aber Signalwirkung und verpflichtenden Charakter: Bei Adam und Eva wird man nicht anfangen müssen, wenn die noch anstehenden Fragen (hoffentlich bald) auf den Tisch kommen.

2
Doch nicht für alle?

«Verantwortlich leben» oder (besser noch) Bescheinigung vorlegen?

Punkt 1 des Beschlusses bringt die Summe der getroffenen Entscheidungen auf den Punkt, indem ganz einfach festgelegt wird: «Paaren, die ihre Homosexualität verantwortlich leben» solle der gewünschte Segen ... zugesprochen werden können. Punkt 6 schränkt demgegenüber ein, nimmt wieder zurück und spricht nur noch von Paaren, «deren Partnerschaft eingetragen ist».

Eine behördliche Bescheinigung also muss das Paar erst vorlegen, ehe die Pfarrerin/ der Pfarrer auf ihren Wunsch einer gottesdienstlichen Feier eingehen kann. Dazu merken wir an:

3
Leitbild Ehe und Familie

Lebensformen gegeneinander ausgespielt
«das Eine tun und das Andere nicht lassen»

Liest man bei Punkt 3, «Ehe und Familie bleiben das Leitbild der Kirche für verantwortlich gelebte menschliche Paarbeziehungen.», kommt einem dieser Satz fehl am Platze vor. Weiß man aber, mit welchen Mitteln bisher versucht wurde, von der Frage abzulenken, um die es im Entscheidungsfindungsprozess ging, wundert es einen nicht; denn oft wird eine Rangordnung der Lebensformen erstellt, die sie gegeneinander ausspielt und ver­sucht, die Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben doch noch zu legitimieren.

Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass Versäumnisse in der Familienpolitik auf dem Rücken der Schwulen und Lesben ausgetragen werden sollen.

Erfreulicherweise beteiligt sich der Beschluss der EKHN-Kirchensynode dennoch nicht an einem solchen fragwürdigen Unterfangen. Er bekräftigt hingegen, dass der «Einsatz für das Leitbild Ehe und Familie» nicht auf Kosten und durch «Herabwürdigung» schwuler und lesbischer Lebensformen geführt werden darf.

4
Verwechslungsgefahr?

Gottesdienst ist Gottesdienst

Ausdrücklich verzichtet der Beschluss darauf, besondere liturgische Formen der Feier anzuregen. Hatten wir bisher zu unserer Verwunderung doch immer wieder hören müssen, dass eine gottesdienstliche Feier für lesbische und schwule Paare tunlichst alles vermeiden müsse, was zur Verwechselbarkeit mit einer sogenannten «kirchlichen Trauung» führen kann! «Die Frage nach heterosexueller oder homosexueller Lebensform» wird «nicht das entscheidende Kriterium für die konkrete Gestaltung einer Segnung sein», betont demgegenüber der Synodenbeschluss.

5
Unter Umständen doch «Nein»?

Wohltuend basisdemokratisch liest sich die Bestimmung, dass «die Zustimmung des Kirchenvorstandes erforderlich» sei, wenn eine solche Segenshandlung «im öffentlich-gottesdienstlichen Rahmen» eingeführt werden soll. Natürlich kann diese Bestimmung auch denjenigen ein kleines Hintertürchen offen halten, die die Umsetzung des Beschlusses dadurch erschweren wollen, dass sie im konkreten Falle vor Ort dagegen stimmen.

Nach wie vor wird es daher auch in Zukunft darum gehen, Menschen in Gemeinden und Leitungsgremien dazu zu befähigen, die Vielfalt der Lebensformen als Gabe Gottes zu bejahen und mitzugestalten.

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Frankfurt/M, den 06. Dezember 2002


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Ben Khumalo-Seegelken
Sprecher: AG Evangelische Kirchenpolitik (evKipo)
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Alte Ziegelei 4
26197 HUNTLOSEN
Tel/Fax 04487-75 92 85
evKipo@huk.org