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  Lutherische Bischöfe und Lebenspartnerschaften: Erfreuliche Klarstellung, aber zögerlich  

[Letzte Aktualisierung: 28.04.2004]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (28.04.2004) zur Empfehlung der lutherischen Bischofskonferenz zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von Pfarren und Pfarrerinnen

Homosexuelle und Kirche:

Erfreuliche Klarstellung

Mehr Entscheidungskompetenz bei den Gemeinden erwünscht

"Die unterschiedlichen Positionen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften ... berühren als Ordnungsfragen nicht den Status Confessionis" (d.h. sind keine Grundfragen des Bekenntnisses) - so beginnt eine Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland). Diese erfreuliche Klarstellung und Entkrampfung wird von der Arbeitsgruppe "Evangelische Kirchenpolitik" der HuK (Ökumenische Arbeitsgrupppe Homosexuelle und Kirche e.V.) ausdrücklich begrüßt.

Die Bischöfe der Vereinigten Lutherischen Kirche in Deutschland erörterten am 9. März 2004, wie mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ("Eingetragenen Lebenspartnerschaften" oder "anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften") von Pfarrern und Pfarrerinnen umgegangen werden soll. Die Empfehlung läßt einerseits Realitätssinn in die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz geschaffene Wirklichkeit erkennen. Andererseits ist die Empfehlung in ihrer Sprechweise viel zu zögerlich ("Ausnahme", "besondere persönliche Gründe"). Sie verkennt, daß viele Gemeinden schon weiter sind. Die HuK fordert die in der VELKD zusammengeschlossenen Kirchen auf, das Lebenspartnerschaftsgesetz konsequent im kirchlichen Bereich umzusetzen und alle Gemeinden und kirchlichen Arbeitsbereiche in einem Lernprozeß der gleichberechtigten Akzeptanz voranzubringen.

Wo in den Landeskirchen über diese Fragen gesprochen und entschieden wird, sollen Vertreter der betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer, z.B. aus den schwul-lesbischen Pfarrkonventen, in die Gespräche einbezogen werden.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Pfr. Alfred Menzel
  Sprecher der AG Evangelische Kirchenpolitik (evKipo) in der
  Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Papenmarkt 5
33602 Bielefeld
Tel. (0521) 67905
E-Mail: alfred.menzel@huk.org


Weitere Erläuterungen zum Text der Empfehlung der lutherischen Bischöfe:

Einerseits lässt die Erklärung Realitätssinn erkennen, andererseits überblendet sie das Ganze sofort wieder durch theologisch konservative Muster.

So kann man trotz des einschränkenden "nur" in Punkt 6. eine Öffnung sehen: "Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine andere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft ist nur in Gemeinden oder allgemeinkirchlichen Aufgaben zulässig, wenn dort diese Form akzeptiert wird." Aber unter 4. hatte die Erklärung die Leitbildfunktion der Ehe ein weiteres Mal herausgestrichen und dieser die Lebensform gleichgeschlechtlicher Partnerschaft mit so vielen Worten nachgeordnet, dass dies als eine Diskriminierung verstanden werden könnte. So ist von "Ausnahme" die Rede; eine eingetragene Lebenspartnerschaft dürfe "nicht als Ehe gleichrangiges oder überlegenes Leitbild propagiert werden".

Insgesamt wurde eine zwiespältige Empfehlung zwischen vorsichtiger Öffnung und anhaltender Abwehr verabschiedet. Ebenso wie in der Frage der Segnung für gleichgeschlechlich Liebende in einer Partnerschaft (die inzwischen fast die Hälfte der Landeskirchen der EKD offiziell zulässt) würde eine größere Offenheit den Kirchen gut tun und den Geist des Evangeliums spüren lassen.