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Pressemitteilung (14.10.1999) |
[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ] |
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. begrüßt die
Berücksichtigung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im familienpolitischen Antrag
des Bundesvorstandes der CDU.
Ebenso wird der These zugestimmt, daß Familie da ist, wo Eltern für Kinder und
Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen. Dies ist heute auch die
Lebenswirklichkeit vieler lesbischer und schwuler Paare.
Daher fordert die HuK die Förderung von Familien, nicht aber von kinderlosen Paaren. Das
Ehegattensplitting ist bei Schaffung eines Familiengeldes miteinzubeziehen.
Mit der Berücksichtigung auch gleichgeschlechtlicher Paare trägt der CDU-Vorstand nach Ansicht der HuK endlich auch in diesem Bereich der sich wandelnden gesellschaftlichen Sicht von homosexuellen Lebensweisen Rechnung. Gleichzeitig fordert die HuK jedoch einen mutigeren Schritt zur Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren durch Forderung nach einem Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare in Anlehnung an die Ehe. Paare, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen, sollen die gleichen Rechte und Pflichten erhalten, wie heterosexuelle Paare. Schließlich erwachse aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes zum grundgesetzlich geforderten Schutz von Ehe und Familie keine Verpflichtung zur Schlechterstellung anderer Paare.
Insbesondere im Hinblick auf die wachsende Zahl von lesbischen und schwulen Paaren, die mit Kindern zusammenleben, ist eine umfassende rechtliche Regelung erforderlich. Daher sieht die HuK in diesem Punkt den Leitantrag des CDU-Bundesvorstandes als noch nicht konsequent genug an.
Moderne Familienpolitik sollte auch Abbau von Vorurteilen gegen andere Lebensformen fördern. Dazu ist eine rechtliche Gleichstellung ein wichtiger Schritt. Auch das Adoptionsrecht sollte dabei berücksichtigt werden.
Die finanzielle Absicherung auch von Partnern in homosexuellen Partnerschaften, die sich der Kindeserziehung widmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt gleichermaßen für den leiblichen Elternteil als auch für den Lebenspartner. Die tatsächlich geleistete Erziehungsarbeit ist hier zu berücksichtigen, unabhängig vom Vorliegen eines Trauscheines. Daher vermißt die HuK im Leitantrag Ausführungen zur Ausgestaltung des vorgeschlagenen Familiengeldes für nichteheliche und gleichgeschlechtliche Paare, die mit Kindern zusammenleben und so Familie bilden.
Bei Einführung eines Familiengeldes wäre auch das Ehegattensplitting auf den Prüfstand zu stellen. Erst durch Streichung der Vorteile für kinderlose Paare werden nach Ansicht der HuK die zuvor aufgestellten Bedingungen für Förderung von Familien konsequent umgesetzt. Finanzielle Förderung sollte durchgehend an Kindeserziehung gekoppelt werden.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Akzeptanz homosexueller Lebensweisen in Gesellschaft und auch in der Kirche, zumindest in den Gemeinden und den Evangelischen Landeskirchen, ist eine Berücksichtigung von lesbischen und schwulen Paaren im Bereich der Familienpolitik erfoderlich.
Den Befürworterinnen und Befürwortern dieser Position des Leitantrages bietet die HuK aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen ihre Unterstützung an, um Argumente für eine positive Beurteilung homosexueller Partnerschaften gerade auch aus christlicher Sicht zu finden.
Kritisch beurteilt die HuK die Aufzählung der familienpolitischen Leistungen der CDU. Durch Initiative der CDU seien sehr wohl die aufgeführten Leistungen geschaffen worden. Gleichzeitig ist aber in den Jahren der CDU-FDP-Regierung die Belastung der Familien überproportional angestiegen. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflichten zur besseren Familienförderung zielen außerdem gerade auf Versäumnisse der Regierungszeit unter Helmut Kohl.
In der zeitgleich veröffentlichten Studie zur Situation von Familien wird auf gleichgeschlechtliche Paare nicht eingegangen. Sie mögen eventuell unter der Gruppe der "Alleinerziehenden mit Lebenspartner" versteckt sein. Daher fragt sich die HuK, inwiefern tatsächlich die Bereitschaft zur Verbesserung der Situation von lesbischen und schwulen Paaren vorhanden ist.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
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