HuK Startseite

  Pressemitteilung (24.11.1999)  

[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ]

HuK-Startseite

Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (24.11.1999)

Richter am Bundesverfassungsgericht auf Abwegen

Welche Verfassung kennt Herr Kirchhoff?

Einer AP-Meldung vom 22.11.1999 war zu entnehmen, dass der Richter am Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhoff, die Bestrebungen der Bundesregierung, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften abzubauen, als "Pervertierung des Verfassungsauftrages" bezeichnet hat. Dazu erklärt die ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.:

Welches Grundgesetz kennt Herr Kirchhoff? In der uns vorliegenden Ausgabe gibt es einen Artikel 2, der ein Diskriminierungsverbot und Differenzierungsgebot enthält. Die Bestrebungen der Regierungskoalition zur Reduzierung von Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Beziehungen werden diesem Verfassungsauftrag gerecht, wenn

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in einer Entscheidung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare festgelegt, dass dies zwar verfassungsrechtlich nicht geboten sei, es dem Gesetzgeber aber freisteht, die in Einzelgesetzen bestehende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen durch Einzelfallregelungen und/oder die Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts zu beseitigen.

Woher leitet also Herr Kirchhoff die Pervertierung des Verfassungsauftrages ab?

Wir sehen in seiner Äußerung eher die Pervertierung des Auftrages eines Verfassungsrichters, der den Willen des Gesetzgebers zu respektieren hat, wenn er nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Wir hoffen, dass die Äußerung von Herrn Kirchhoff eine Einzelmeinung bleibt und nicht in die Rechtsprechung des BVerfG eingeht. Auf jeden Fall hat er sich mit dieser Äußerung für alle zukünftigen Verfassungsklagen bezüglich gleichgeschlechtlicher Lebensformen und deren gesetzlicher Regelung disqualifiziert und für befangen erklärt.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email: presse@huk.org