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  Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern  

[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ]

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Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. - Texte

Landesbischof Friedrich zu Evangelium und Homosexualität

Zu der im November 2003 stattfindenden Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gab es eine ungewöhnlich große Zahl von Eingaben und Anträgen, darunter auch solche, die sich grundsätzlich gegen eine Mitarbeit von Homosexuellen in der Kirche aussprachen und "Bibel und Bekenntnis" als Grund dafür angaben. Landesbischof Dr. Johannes Friedrich machte daraufhin innerhalb seines Berichts an die Synode "Gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat verkündigen" einige grundsätzliche Aussagen zu Evangelium und Homosexualität. Der entsprechende Abschnitt seines Berichts ist hier vollständig wiedergegeben.

Der Text des Berichts im Ganzen, der mehrere Themen berührte, ist als PDF-Datei auf den Webseiten der Landeskirche zu finden; direkter Zugriff über die Webseiten mit Dokumentation zur Landessynode 2003

1.3 Evangelium und Homosexualität

Der Auftrag, das Evangelium durch Wort und Tat zu verkündigen, bezieht sich auf ausnahmslos alle Menschen. Auf Kranke und Gesunde, auf Menschen mit und ohne Behinderungen, auf heterosexuell orientierte Menschen ebenso wie auf homosexuell orientierte. Gottes Liebe gilt bedingungslos. Sie werden jetzt vielleicht denken, dass das doch ohnehin selbstverständlich sei. Der Meinung bin ich auch. Aber die Diskussion, die in den letzten Monaten um das Thema Homosexuelle und Kirche in unserer Kirche geführt wurde, hat mich manchmal daran zweifeln lassen, ob es wirklich selbstverständlich ist, von der bedingungslosen Liebe Gottes für alle Menschen auszugehen. Einige Stellungnahmen, die dafür votieren, Homosexuelle grundsätzlich vom haupt-, neben und ehrenamtlichen Dienst in unserer Kirche auszuschließen, bringen mich dazu, unabhängig davon, dass Sie sich ja auf dieser Tagung mit dem Abschlussbericht des damit befassten Ausschusses beschäftigen müssen, Einiges aus meiner Sicht zum Umgang mit Homosexualität in unserer Kirche klarzustellen.

  1. Bei allen Aussagen zum Umgang mit Homosexuellen in unserer Kirche geht es nicht um abstrakte Wahrheit, sondern um Menschen, die an Jesus Christus glauben und sich für ihren Glauben in unserer Kirche engagieren.
     
  2. Die Argumentation zur Diskriminierung von Homosexuellen in unserer Kirche steht und fällt mir der Behauptung, Homosexualität sei in der Praxis ein Willensakt und der homosexuelle Mensch könne auch heterosexuell lieben, wenn er nur wolle. Für diese Behauptung gibt es keinen seriösen wissenschaftlichen Beweis. Laut idea-Spektrum bezeugt auch der Leiter der immer wieder angeführten Organisation „Wüstenstrom“. dass er nach wie vor homosexuell empfindet.
     
  3. Die Wortführer der Kampagne gegen die Mitarbeit gleichgeschlechtlich liebender Menschen in unserer Kirche führen große Begriffe in ihrem Gepäck, nämlich das Bekenntnis und die Bibel. Würde ich das so stehen lassen, erweckte das den Eindruck, als handle es sich bei ihnen tatsächlich um die einzigen Anwälte der Heiligen Schrift, bei denen, die anders denken, dagegen um solche, die gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen. Hier ist Klärung geboten. Ich bin dankbar, dass der eingesetzte Ausschuss in dieser Frage dazu gekommen ist, die gegensätzlichen Auslegungen nicht zu verdammen, auch nicht nur zu tolerieren, sondern gegenseitig anzuerkennen. Im Blick auf Bibel und Bekenntnis will ich als Bischof, der darauf zu sehen hat, dass in unserer Kirche Bibel und Bekenntnis an allen Orten geachtet werden, Folgendes festhalten:
     
    Es geht beim Bekenntnis nicht um dies und das, sondern um das Evangelium. Die Bibel ist kein Nachschlagewerk zu den Wechselfällen des Lebens, z.B. was wir essen und trinken dürfen oder wie wir uns zu kleiden haben. In der lutherischen Bischofskonferenz haben wir uns im März gründlich mit dem Bekenntnis beschäftigt und durch Fachvorträge in unserem Wissen vertiefen lassen. Schriftauslegung erfolgt nach lutherischem Bekenntnis so, dass die biblischen Schriften, die Texte und die Verse vom Rechtfertigungsglauben her zu interpretieren sind. Und das heißt: Wir sind Gott recht nicht aufgrund unserer Lebensweise, nicht aufgrund unserer Leistungen, sondern aus Gnade durch den Glauben um Christi willen. Bedingungslos.
     
  4. Mehrere der Ihnen vorliegenden Eingaben beziehen sich auf 3. Mose 18,22: „Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau, es ist ein Greuel“. Ja, das steht da. Aber mit diesem Satz steht und fällt die Kirche nicht. Auch für ihn gilt, dass er von der Grundbotschaft der Rechtfertigung aus Gnade, nicht durch Werke oder Lebensweise hier zu interpretieren ist. Martin Luther geht sogar noch einen Schritt weiter. In seiner „Unterrichtung, wie sich die Christen in Mosen sollen schicken“ aus dem Jahr 1526 befasst er sich dezidiert mit dem Heiligkeitsgesetz, in das 3. Mose 18,22 gehört, und schreibt:
     
    „Mose geht uns nichts an. Wenn ich das mosaische Gesetz in einem Gebot annehme, muss ich den ganzen Mose annehmen. Also würde daraus folgen: Wenn ich Mose zum Meister und Gesetzgeber annehme, müsste ich mich beschneiden lassen, die Kleider nach jüdischer Weise waschen und so essen und trinken, mich kleiden und all das halten, was den Juden im Gesetz geboten war.“
     
    Luther formuliert das sehr überlegt. Alle Bibelverse gleichwertig verstehen und sie als Glaubenslehren oder Lebenspflichten annehmen, lehnt Luther ab. Es ist nicht das Bibelverständnis der lutherischen Kirche. Wer 3. Mose 18,22 zur Bekenntnisfrage macht, der muss sich – ich folge Luther – auch beschneiden lassen, koscher essen und trinken und die Kleider nach jüdischer Weise waschen.
     
  5. Einige berufen sich auch auf Römer 1 und andere Paulusstellen. Das ist sehr ernst zu nehmen. Aber auch hier hat Luther eine Auslegungsregel gegeben. Dass Petrus oder Paulus etwas lehren, sagt für sich noch gar nichts, schreibt er in der Vorrede zu den Briefen des Jakobus und Judas. Ich zitiere:
     
    „Was nicht Christum lehret, das ist nicht apostolisch (d.h. es kann keine Autorität für sich beanspruchen), selbst wenn Petrus und Paulus es lehrten; alles dagegen, was Christum lehret, das wäre apostolisch, selbst wenn es Judas, Hannas, Pilatus oder Herodes lehrten“.
     
    Das lutherische Schriftprinzip huldigt nicht dem Buchstaben, sondern der Sache der Bibel. Und das ist, was die Rechtfertigungslehre auf den Punkt bringt. Wäre es anders, dann müsste auch das Weib in der Gemeinde schweigen – und das würde nicht nur für Pfarrer und Synodale gelten.
     
  6. Es kann keine Rede davon sein, dass die Lebensweise eines Menschen über sein Heil oder Unheil entscheidet. Lutheraner haben dies stets abgewiesen. Es ist nicht das rechte Leben, sondern die Gerechtigkeit Gottes in Christus, die uns Gott recht sein lässt. Damit verbietet sich für eine lutherische Kirche der Gedanke, dass gleichgeschlechtlich liebende Menschen von der Mitarbeit in unserer Kirche auszuschließen wären. Als Landesbischof dieser Kirche verwahre ich mich gegen jegliche Form der Diskriminierung von Menschen und damit auch gegen die Diskriminierung Homosexueller.

Mit diesen Punkten will ich es zum Thema Homosexualität vorerst bewenden lassen. Das, was ich hier sagen wollte, ist in keiner Weise als Plädoyer für gottesdienstliche Segnungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu deuten. Ich meine, dass zu diesem Thema die Landessynode in Fürth das gesagt hat, was auch heute noch gesagt werden kann. Mir ging es um die Erinnerung des lutherischen Bekenntnisses, das von der Rechtfertigung allein aus Gnade ausgeht und damit jede Form der Selbstgerechtigkeit im Umgang mit homosexuell orientierten Menschen ausschließt.