Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. - Texte
Landesbischof Friedrich zu
Evangelium und Homosexualität
Zu der im November 2003 stattfindenden Synode der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
gab es eine ungewöhnlich große Zahl von Eingaben und Anträgen,
darunter auch solche, die sich grundsätzlich gegen eine
Mitarbeit von Homosexuellen in der Kirche aussprachen
und "Bibel und Bekenntnis" als Grund dafür angaben.
Landesbischof Dr. Johannes Friedrich machte daraufhin innerhalb seines
Berichts an die Synode "Gemeinsam das Evangelium durch
Wort und Tat verkündigen" einige grundsätzliche Aussagen
zu Evangelium und Homosexualität.
Der entsprechende Abschnitt seines Berichts ist
hier vollständig wiedergegeben.
Der Text des Berichts im Ganzen, der mehrere Themen berührte,
ist als PDF-Datei auf den Webseiten der Landeskirche
zu finden; direkter Zugriff über die
Webseiten mit Dokumentation zur Landessynode 2003
1.3 Evangelium und Homosexualität
Der Auftrag, das Evangelium durch Wort und Tat zu verkündigen,
bezieht sich auf
ausnahmslos alle Menschen. Auf Kranke und Gesunde, auf
Menschen mit und ohne
Behinderungen, auf heterosexuell orientierte Menschen
ebenso wie auf homosexuell
orientierte. Gottes Liebe gilt bedingungslos. Sie werden
jetzt vielleicht denken, dass
das doch ohnehin selbstverständlich sei. Der Meinung bin ich auch.
Aber die
Diskussion, die in den letzten Monaten um das Thema Homosexuelle
und Kirche in
unserer Kirche geführt wurde, hat mich manchmal daran zweifeln lassen,
ob es
wirklich selbstverständlich ist, von der bedingungslosen Liebe
Gottes für alle
Menschen auszugehen. Einige Stellungnahmen, die dafür votieren,
Homosexuelle
grundsätzlich vom haupt-, neben und ehrenamtlichen Dienst in
unserer Kirche
auszuschließen, bringen mich dazu, unabhängig davon,
dass Sie sich ja auf dieser
Tagung mit dem Abschlussbericht des damit befassten
Ausschusses beschäftigen
müssen, Einiges aus meiner Sicht zum Umgang mit
Homosexualität in unserer Kirche
klarzustellen.
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Bei allen Aussagen zum Umgang mit Homosexuellen in unserer Kirche geht
es nicht um abstrakte Wahrheit, sondern um Menschen, die an Jesus Christus
glauben und sich für ihren Glauben in unserer Kirche engagieren.
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Die Argumentation zur Diskriminierung von Homosexuellen in unserer Kirche
steht und fällt mir der Behauptung, Homosexualität sei in der Praxis ein
Willensakt und der homosexuelle Mensch könne auch heterosexuell lieben,
wenn er nur wolle. Für diese Behauptung gibt es keinen seriösen
wissenschaftlichen Beweis. Laut idea-Spektrum bezeugt auch der Leiter der
immer wieder angeführten Organisation „Wüstenstrom“. dass er nach wie vor
homosexuell empfindet.
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Die Wortführer der Kampagne gegen die Mitarbeit gleichgeschlechtlich
liebender Menschen in unserer Kirche führen große Begriffe in ihrem Gepäck,
nämlich das Bekenntnis und die Bibel. Würde ich das so stehen lassen,
erweckte das den Eindruck, als handle es sich bei ihnen tatsächlich um die
einzigen Anwälte der Heiligen Schrift, bei denen, die anders denken, dagegen
um solche, die gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen. Hier ist Klärung
geboten. Ich bin dankbar, dass der eingesetzte Ausschuss in dieser Frage
dazu gekommen ist, die gegensätzlichen Auslegungen nicht zu verdammen,
auch nicht nur zu tolerieren, sondern gegenseitig anzuerkennen. Im Blick auf
Bibel und Bekenntnis will ich als Bischof, der darauf zu sehen hat, dass in
unserer Kirche Bibel und Bekenntnis an allen Orten geachtet werden,
Folgendes festhalten:
Es geht beim Bekenntnis nicht um dies und das, sondern um das Evangelium.
Die Bibel ist kein Nachschlagewerk zu den Wechselfällen des Lebens, z.B.
was wir essen und trinken dürfen oder wie wir uns zu kleiden haben. In der
lutherischen Bischofskonferenz haben wir uns im März gründlich mit dem
Bekenntnis beschäftigt und durch Fachvorträge in unserem Wissen vertiefen
lassen. Schriftauslegung erfolgt nach lutherischem Bekenntnis so, dass die
biblischen Schriften, die Texte und die Verse vom Rechtfertigungsglauben her
zu interpretieren sind. Und das heißt: Wir sind Gott recht nicht aufgrund
unserer Lebensweise, nicht aufgrund unserer Leistungen, sondern aus Gnade
durch den Glauben um Christi willen. Bedingungslos.
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Mehrere der Ihnen vorliegenden Eingaben beziehen sich auf 3. Mose 18,22:
„Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau, es ist ein Greuel“.
Ja, das steht da. Aber mit diesem Satz steht und fällt die Kirche nicht.
Auch für ihn gilt, dass er von der Grundbotschaft der Rechtfertigung aus Gnade,
nicht durch Werke oder Lebensweise hier zu interpretieren ist. Martin Luther geht
sogar noch einen Schritt weiter. In seiner „Unterrichtung, wie sich die Christen in
Mosen sollen schicken“ aus dem Jahr 1526 befasst er sich dezidiert mit dem
Heiligkeitsgesetz, in das 3. Mose 18,22 gehört, und schreibt:
„Mose geht uns nichts an. Wenn ich das mosaische Gesetz in einem Gebot
annehme, muss ich den ganzen Mose annehmen. Also würde daraus folgen:
Wenn ich Mose zum Meister und Gesetzgeber annehme, müsste ich mich
beschneiden lassen, die Kleider nach jüdischer Weise waschen und so essen
und trinken, mich kleiden und all das halten, was den Juden im Gesetz
geboten war.“
Luther formuliert das sehr überlegt. Alle Bibelverse gleichwertig verstehen und
sie als Glaubenslehren oder Lebenspflichten annehmen, lehnt Luther ab. Es
ist nicht das Bibelverständnis der lutherischen Kirche. Wer 3. Mose 18,22 zur
Bekenntnisfrage macht, der muss sich – ich folge Luther – auch beschneiden
lassen, koscher essen und trinken und die Kleider nach jüdischer Weise
waschen.
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Einige berufen sich auch auf Römer 1 und andere Paulusstellen. Das ist sehr
ernst zu nehmen. Aber auch hier hat Luther eine Auslegungsregel gegeben.
Dass Petrus oder Paulus etwas lehren, sagt für sich noch gar nichts, schreibt
er in der Vorrede zu den Briefen des Jakobus und Judas. Ich zitiere:
„Was nicht Christum lehret, das ist nicht apostolisch (d.h. es kann keine
Autorität für sich beanspruchen), selbst wenn Petrus und Paulus es lehrten;
alles dagegen, was Christum lehret, das wäre apostolisch, selbst wenn es
Judas, Hannas, Pilatus oder Herodes lehrten“.
Das lutherische Schriftprinzip huldigt nicht dem Buchstaben, sondern der
Sache der Bibel. Und das ist, was die Rechtfertigungslehre auf den Punkt
bringt. Wäre es anders, dann müsste auch das Weib in der Gemeinde
schweigen – und das würde nicht nur für Pfarrer und Synodale gelten.
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Es kann keine Rede davon sein, dass die Lebensweise eines Menschen über
sein Heil oder Unheil entscheidet. Lutheraner haben dies stets abgewiesen.
Es ist nicht das rechte Leben, sondern die Gerechtigkeit Gottes in Christus,
die uns Gott recht sein lässt. Damit verbietet sich für eine lutherische Kirche
der Gedanke, dass gleichgeschlechtlich liebende Menschen von der Mitarbeit
in unserer Kirche auszuschließen wären. Als Landesbischof dieser Kirche
verwahre ich mich gegen jegliche Form der Diskriminierung von Menschen
und damit auch gegen die Diskriminierung Homosexueller.
Mit diesen Punkten will ich es zum Thema Homosexualität
vorerst bewenden lassen. Das, was ich hier sagen
wollte, ist in keiner Weise als Plädoyer für gottesdienstliche Segnungen von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu deuten. Ich meine, dass zu diesem
Thema die Landessynode in Fürth das gesagt hat, was auch heute noch gesagt
werden kann. Mir ging es um die Erinnerung des lutherischen Bekenntnisses, das
von der Rechtfertigung allein aus Gnade ausgeht und damit jede Form der
Selbstgerechtigkeit im Umgang mit homosexuell orientierten Menschen ausschließt.