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EKD-Ratsvorsitzender zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften |
[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ] |
Dazu gibt es auch eine
Stellungnahme der HuK,
entstanden im Arbeitskreis Evangelische Kirchenpolitik (November 2001).
Außerdem gibt es auf den
Webseiten der HuK-Regionalgruppe Stuttgart einen
Brief der HuK-Regionalgruppe Stuttgart
an den EKD-Vorsitzenden.
Vorsitzender des Rates der EKD
(Evangelische Kirche in Deutschland)
Präses Manfred Kock
18.Sept.2001
An die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Liebe Schwestern und Brüder,
auf der Tagungsordnung der letzten Sitzung der Kirchenkonferenz am 5. Sept 2001 stand der Punkt: Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften - Einheitliches Handeln in der Gemeinschaft der Gliedkirchen. über Inhalt und Ergebnis der Beratungen werden die meisten von ihnen wenigstens grob unterrichtet sein. Ich übermittle ihnen den Wortlaut des von der Kirchenkonferenz gefassten Beschlusses und verstärke ihn mit einigen ergänzenden Hinweisen, weil ich im Blick auf diese Thematik den Auftrag der Grundordnung sehr ernst nehme: Die Evangelische Kirche in Deutschland wirkt dahin, dass die Gliedkirchen, so weit nicht ihr Bekenntnis dagegensteht, in den wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und Handelns nach übereinstimmenden Grundsätzen verfahren (Art.6 Abs.2)
Folgendes hat die Kirchenkonferenz beschlossen:
Die Kirchenkonferenz betrachtet die Ausführungen des Rates in der Orientierungshilfe `Mit Spannungen lebenī zur Frage der Segnung homosexueller Menschen als geeignete Grundlage, um die Einheitlichkeit kirchlichen Handelns, in der Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD zu wahren. Sie bittet die Gliedkirchen, bei Entscheidungen in dieser Sache auf die Wahrung der Einheitlichkeit kirchlichen Handelns in der Gemeinschaft der Gliedkirchen zu achten und die Ausführungen des Rates in der Orientierungshilfe īMit Spannungen lebenī zur Grundlage zu machen. Sie bittet auch den Rat, sich für die Bewahrung der Einheitlichkeit kirchlichen Handelns in der EKD bei der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einzusetzen und darüber hinaus der Kirchenkonferenz so bald wie möglich Empfehlungen für den kirchlichen Umgang mit den Rechtsfolgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften vorzulegen.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 7./8.Sept. 2001 die Bitte der Kirchenkonferenz aufgenommen, und dem Kirchenamt einen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilt. Die Bemühung, hier möglichst rasch voranzukommen, ist jetzt noch dringlicher geworden, weil die Arbeit des von der Kirchenleitung der VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) eingesetzten Sonderausschusses bisher nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt hat. Im Kommunique über die Sitzung der Kirchenleitung der VELKD vom 6./7.Sept 2001 heiß es dazu: Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland (VELKD) stellt auf Grund des Berichts über die Arbeit des von ihr eingesetzten Sonderausschusses zum Lebenspartnerschaftsgesetz fest, dass der Meinungsbildungsprozess zu Fragen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Rahmen der Kirche noch nicht abgeschlossen ist und fortgesetzt werden muss. Die in diesen Fragen offenkundigen Differenzen sieht die Kirchenleitung nicht als kirchentrennend an. Die Kirchenleitung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, zu dienstrechtlichen Gesetzesänderungen Initiativen zu ergreifen.
In der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften orientiert sich die Kirchenkonferenz ausdrücklich an den Ausführungen des Rates in der Orientierungshilfe Mit Spannungen leben (S.51-54). Auch wenn diese Ausführungen manche Deutungsspielräume lassen, so geben sie doch in drei Hinsichten eine klare Orientierung:
1. Homosexuell geprägten Menschen ist in ihrer besonderen Situation - so heißt es in Aufnahme einer Formulierung des 1995 veröffentlichten Votums des theologischen Ausschusses der Arnoldshainer Konferenz Gottes Segen und die Segenshandlungen der Kirche - Zuspruch und Anspruch Gottes nahe zu bringen und die Annahme des Menschen durch den barmherzigen Gott bezeugen. Das schließt die Fürbitte um Gottes Schutz und Geleit mit ein. Die Orientierungshilfe weist diese Aufgabe der geistlichen Begleitung durch andere Christen, insbesondere der Seelsorge und der damit gegebene Intimität zu und spricht sich dafür aus, sich im Rahmen dieser Bitte um eine Segnung der beteiligten Menschen nicht zu entziehen.
2. Kirchliche Segenshandlungen an markanten übergangsstellen des Lebens dienen dazu, Menschen der 'Einwilligung Gottes' (S.Kierkegaard) im Blick auf den vor ihnen liegenden Lebensabschnitt zu vergewissern und ihnen Gottes Geleit und Beistand zuzusprechen. Die Kirche kann nicht jeder Bitte um eine Segenshandlung entsprechen. Sie muss prüfen, ob sie sich von ihrem Verständnis des Willens Gottes her ermächtigt sieht, für die jeweilige Situation die Einwilligung, das Geleit und den Beistand Gottes zuzusprechen. Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften kann jedoch eine übereinstimmung mit dem Willen Gottes ...auf Grund von Schrift und Bekenntnis so nicht behauptet werden. Darum wird ausdrücklich festgestellt: Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft kann nicht zugelassen werden.
3. Die Segnung im Rahmen eines Gottesdienstes vorzunehmen kann wegen der Gefahr von Missverständnissen nicht befürwortet werden. Ein gesonderter Kasualgottesdienst zur Segnung oder gottesdienstlichen Begleitung eine gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist mit dieser Formulierung ausgeschlossen. Die Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung lässt sich, wie auch immer man es versucht, nicht ausschließen. In diesem Sinne heißt es in dem schon einmal zitierten Kommunikee von der Sitzung der Kirchenleitung der VELKD am 6./7.Sept.2001: Die Kirchenleitung stellt fest, dass die Bedeutung der Ehe und der Trauung es nicht zulässt, den Eintritt in eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit einer öffentlichen gottesdienstlichen Handlung zu begleiten, die mit einer christlichen Trauung verwechselt werden könnte. Ich weiß, dass wir in diesen Fragen nicht an allen Punkten ganz einig sind. Um so wichtiger ist es , aufeinander zu hören und uns nicht gegeneinander ausspielen zu lassen. Die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist kein Adiaphoron, bei dem wir uns frei fühlen könnten, so oder auch ganz anders zu entscheiden. Wenn eine kirchliche Segenshandlung an den Übergangsstellen des Lebens die Einwilligung Gottes zum Ausdruck bringt, dann haben wir es bei der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften unvermeidlich mit dem Verständnis der Aussagen von Schrift und Bekenntnis zu tun. Das aber kann nicht einer Mehrheitsentscheidung überantwortet werden, sondern ist auf magnus consensus [lateinisch für: Große Übereinstimmung. RW] angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Kock