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"Akzeptanz aller Lebensformen steht aus" |
[Letzte Aktualisierung: 01.12.2009 ] |
"Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft muss öffentlich im Gottesdienst, im Rahmen einer Kasualhandlung möglich sein und kann nicht auf seelsorgliche Begleitung und individuellen Segen beschränkt werden." Das forderte die Evangelische Frauenhilfe in Deutschland (EFHiD) in einer Stellungnahme zu gleichgeschlechtlich liebenden Menschen, die die Delegierten der Jahreshauptversammlung am 4. Mai 2004 in Erfurt verabschiedet hat. Der vollständige Text wird im Folgenden dokumentiert.
Die EFHiD vernetzt und fördert als Dachverband die kirchliche Frauenarbeit in 14 Landeskirchen. Sie ist mit rund 12.000 Gemeindegruppen die mitgliederstärkste Basisorganisation innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Jahreshauptversammlung ist das entscheidende Organ des Verbandes, dem rund 40 Delegierte aus 17 Mitgliedsorganisationen angehören.
1.
Entsprechend ihrem
Selbstverständnis
als Gemeinschaft in Vielfalt respektiert die
Evangelische Frauenhilfe in Deutschland
(EFHiD) die verschiedenen Lebensformen von
Frauen. Sie gestaltet daher alle ihre Arbeitsfelder so,
dass Frauen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensbezügen
sich bereichern, herausfordern und stützen können.
Die EFHiD benennt Strukturen, Werte und Verhaltensmuster in
Kirche und Gesellschaft, die
Frauen benachteiligen, und fordert Gerechtigkeit ein.
Darin sieht sie sich in der befreienden
Tradition des Evangeliums von Jesus Christus,
der die Menschen zu einem verantworteten
Leben vor Gott und den Mitmenschen ruft.
2.1
Die
gesellschaftliche Akzeptanz
von Lesben und Schwulen hat im Lauf der letzten Jahre
zugenommen. Deutlich wird dies durch die verstärkte
Präsenz von Lesben und Schwulen in
den Medien und der Öffentlichkeit.
Die EFHiD begrüßt insbesondere, dass durch die Verabschiedung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) auch für
lesbische und schwule Paare ein familienrechtliches Institut und
damit die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung ihrer
Partnerschaft geschaffen
wurde.
2.2
Dennoch ist die Lebenssituation von Lesben und Schwulen
noch immer
von
Benachteiligung und Diskriminierung
bestimmt:
3.1
In den vergangenen Jahren haben sich auch
Kirche und Theologie
verstärkt mit dem
Thema Homosexualität auseinandergesetzt. Biblisch-theologische Aussagen
wurden in vielen Gemeinden, Landeskirchen, Frauenwerken
und -verbänden kontrovers diskutiert. Die
EFHiD begrüßt, dass sich im kirchlichen Kontext
vielerorts der Umgang mit Lesben und
Schwulen verändert hat. Sie werden zunehmend als
Gemeindeglieder akzeptiert, ihre Partnerschaften werden respektiert
und in den meisten Landeskirchen ist eine Tätigkeit im kirchlichen
Dienst möglich. Zunehmend tragen die Landeskirchen dem Wunsch
lesbischer und schwuler Paare nach Segnung Rechnung.
3.2
Dennoch tragen auch Christinnen und Christen weiter
Verantwortung für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen
– in der Tradition eines christlichen Menschenbildes, das
Homosexualität zur Sünde erklärt hat.
4.
Kirche ist lebendig, wo sie Menschen die befreiende Botschaft
von Gottes Liebe und
Gerechtigkeit vermittelt.
Sie ist glaubwürdig, wo sie sich mit
ihrer eigenen Praxis an diese
Botschaft hält: Wo sie Partei für Benachteiligte ergreift.
Die EFHiD tritt für Gerechtigkeit, für Menschenrechte und insbesondere
für die Rechte von
Frauen in Kirche und Gesellschaft ein. Sie übernimmt Verantwortung für
den Aufbau einer
Gesellschaft, in der Minderheiten geschützt sind und Männer und Frauen ihre
Lebensgemeinschaft ihrer sexuellen Identität entsprechend
verantwortlich gestalten können.
Die EFHiD fordert deshalb die Bundesregierung auf, die volle rechtliche Gleichstellung umzusetzen, und stellt fest:
Die EFHiD fordert sowohl die EKD als auch die Landeskirchen auf, den Diskussionsprozess in ihren Gremien und Gemeinden aktiv zu fördern und dafür Sorge zu tragen, dass Akzeptanz selbstverständlich wird.
Verabschiedet von der Jahreshauptversammlung der EFHiD
Erfurt, 4.5.2004
Weitere Information:
Öffentlichkeitsarbeit der EFHiD,
Dr. Claudia Eliass
Fon: 0211 — 9 40 80 17
eMail:
oeffentlichkeit@frauenhilfe.de